Hygiene in der Pflege

Die Erbringung von medizinisch-pflegerischer Leistung wurde in den letzten Jahren zu einem Großteil von den Krankenhäusern in die stationäre und ambulante Pflege verlagert. Daher ist es notwendig, dass die Durchführung und Organisation der Hygieneüberwachung die speziellen Erfordernisse in den verschiedenen Pflegeeinrichtungen berücksichtigen.

Rund 3,5 Millionen Menschen waren im Jahr 2017 in Deutschland pflegebedürftig. Ein Viertel von ihnen in vollstationären Pflegeheimen. Für die Hygiene in der Pflege gelten die klar festgelegten Pflegestandards, Dienstanweisungen und Richtlinien, aber auch das Hygienemanagement. So soll eine hohe Pflegequalität erreicht werden, denn die Hygiene gilt als elementarer Bestandteil dieser Qualität.

HyServe bietet ATP Tests für die vielen verschiedenen Bereiche der Pflege an. Von der Wundversorgung bis zur Wäsche spielen Hygienemaßnahmen eine große Rolle, denn es gilt, potenzielle Ansteckungen zu vermeiden. Der Umgang mit Lebensmitteln ist ebenfalls als sensibler Bereich anzusehen, denn hier können Erreger vom Pflegepatienten auf den Pfleger und andersherum übertragen werden. Mit dem Lumitester Smart profitieren Kunden von der patentierten A3-Technologie, die mikrobielle Kontaminationen auf Oberflächen, in Lebensmitteln und im Wasser nachweist.

Hygiene in der stationären und ambulanten Pflege

Der Leiter der Pflegeeinrichtung oder des ambulanten Pflegedienstes trägt die Verantwortung für die Einhaltung und Kontrolle der Hygiene. Dabei sieht das betriebliche Hygienemanagement einen Hygieneplan vor, der an die jeweilige Einrichtung anzupassen ist, um den individuellen Erfordernissen gerecht zu werden.

Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen muss regelmäßig erfolgen und ist entsprechend zu dokumentieren. Außerdem muss der Hygieneplan jährlich auf seine Aktualität hin überprüft werden.

Für Alten- und Pflegeeinrichtungen gibt es in jedem Bundesland einen Rahmenhygieneplan. Dieser richtet sich an die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz. Der Leiter einer Einrichtung kann einen Hygienebeauftragten oder je nach Größe der Einrichtung auch eine Hygienekommission benennen. Diesen Personen unterliegen folgende Verantwortungen:

  • Schwerpunkte der Infektionsprävention festlegen
  • Hygieneplan erstellen und aktualisieren
  • Für breite Akzeptanz der Hygienemaßnahmen bei den Mitarbeitern sorgen
  • Hygienisch-mikrobiologische Umgebungsuntersuchungen festlegen
  • Die im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen überwachen
  • Hygienebelehrungen durchführen und dokumentieren
  • A3 (ATP+ADP+AMP) Technologie
  • Exzellente Sensitivität
  • Intuitive und einfache Anwendung
  • Verlässliche Messwerte innerhalb von 10 Sekunden
  • Anerkannter Test zur Überprüfung des Reinigungsprotokolls
  • Für bessere Hygieneüberwachung in der Pflege

Warum ist die Hygiene so wichtig in der Pflege?

Bewohner, Mitarbeiter und Besucher sind vor nosokomialen Infektionen zu schützen. Vor allem die Älteren, deren Immunsystem nicht mehr leistungsstark genug ist, sind einem erhöhten Risiko für Infektionskrankheiten ausgesetzt. Ihr geminderter Allgemeinzustand ist neben der immer höher werdenden Lebenserwartung ein Risikofaktor.

Die Überprüfung des Desinfektionserfolges stellt eine typische Maßnahme im Rahmen des Hygieneplans in Alten- und Pflegeeinrichtungen dar, da eine ausreichende Desinfektion oft nicht gegeben ist. Die Ursachen für eine unzureichende Desinfektion liegen unter anderem in mangelhafter Durchführung durch Fehldosierungen oder unzureichender Mechanik beim Abwischen und dadurch dem Verbleib von organischen Rückständen auf Oberflächen.

Mit den HyServe ATP Tests kann der Desinfektions- und Reinigungserfolg mittels Abstrichen und dem handlichen Lumitester Smart innerhalb von 10s direkt vor Ort durchgeführt werden. Dabei können Messpunkte an verschiedenen Stellen der Einrichtungen definiert werden, um den allgemeinen Hygienezustand kontinuierlich zu überwachen.

FAQs

Hygieneplan und Infektionspräventionskonzept

Gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) [40] und der TRBA 250 [4] sind Einrichtungen nach § 1 Abs. 1, 1a des Heimgesetzes verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen schriftlich festzulegen, mit dem Ziel, Infektionsrisiken für Bewohner und Personal in den betreffenden Einrichtungen zu minimieren. (Quelle: https://www.rki.de)

Im Rahmen des Hygieneplans müssen Flächen sauber und trocken sein und in besonderen Situationen muss eine Flächendesinfektion durchgeführt werden. Erforderliche Präventionsmaßnahmen müssen dokumentiert und diese Dokumentation bei einer Kontrolle des Gesundheitsamtes vorgelegt werden können.

Routinemäßige Abstrichkontrollen von Bewohnern und Personal können bei epidemiologischen Gegebenheiten ebenfalls sinnvoll sein, beispielsweise bei gehäuftem Auftreten von MRSA-Infektionen. Der Hygieneplan enthält weitere Aufstellungen von Themen und Inhalten wie Wasserhygiene, Umgebungshygiene, Personalhygiene, Küchenhygiene oder dem Eigenkontrollkonzept.

Mit dem ATP Test Lumitester Smart können Verschmutzungen durch Blut, Biofilme, Bakterien oder Körperflüssigkeiten nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um anerkannte Tests zur Überprüfung der Reinigung.

Bedeutung der Händehygiene in der Pflege

Eine unterlassene oder mangelhaft durchgeführte Händehygiene gilt als Hauptursache für die Übertragung von Krankheitserregern in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Unter dem Begriff der Händehygiene lässt sich zusammenfassen:

  • Die Rahmenbedingungen für Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung der Händehygiene
  • Das regelmäßige Waschen der Hände
  • Die Händedesinfektion
  • Der Gebrauch von Handschuhen
  • Der Hautschutz und die Handpflege

 

In den Einrichtungen gelten die Vorgaben aus dem hauseigenen Hygieneplan, der als Dienstanweisung jedem Mitarbeiter bekannt sein muss. Als Rahmenbedingung greifen die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI, KRINKO, und das Regelwerk TRBA 250 über biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen.

Es ist wichtig zu beachten, dass beim Händewaschen Mikroorganismen nur unzureichend von der Haut entfernt werden. Das Händewaschen hat zudem den Nachteil, dass bei häufiger Durchführung mit Hautschäden zu rechnen ist.

Die Händedesinfektion wiederum kann die Haut austrocknen und zu Reizungen führen. Außerdem werden in der Pflege meist alkoholische Händedesinfektionsmittel verwendet, die gegenüber bakteriellen Sporen unwirksam sind. Auch nach längerem Tragen von Schutzhandschuhen sollte eine Händedesinfektion durchgeführt werden, da es zu bakterienhaltigem Handschweiß kommt.

Zur Überprüfung der Compliance von Händedesinfektion müssen die Bausteine der Heimhygiene von jedem Mitarbeiter umgesetzt werden. Die Aktion Saubere Hände wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und anderen Institutionen 2008 ins Leben gerufen. Zu den Aufgaben gehören die Datenerhebung, Fortbildungen, die Kommunikation der Ergebnisse und weitere Angebote für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Betriebe im Gesundheitswesen.

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