Hygienekonzept in der Gastronomie ist Ländersache
Für die Kontrolle der geltenden Hygienevorschriften in der Hotellerie und Gastronomie ist jedes Bundesland selbst zuständig und regelt die Verantwortung auf kommunaler oder Landesebene. Einmal jährlich kommt das Gesundheitsamt unangekündigt in den Betrieb und prüft risikoorientiert die Lebensmittelhygiene. Unternehmern müssen dann ihre Dokumentationen vorlegen, sodass der Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Hygiene-Sorgfalt beurteilen kann.
Gemäß dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL gehen die Mitarbeiter bei Ihren Hygienekontrollen nach einem Standardablauf vor.
Die wichtigsten Hygienevorschriften im Handel
Um zu verhindern, dass sich Keime über Oberflächen übertragen, ist eine allgemeine Hygiene, sowohl die Betriebs- als auch die Personalhygiene, unerlässlich. Mit der Reinigung allein ist es aber nicht getan, denn es werden hier zwar Mikroorganismen abgetötet bzw. entfernt, jedoch nicht abgetötet, sodass es zu einer Weiterverbreitung auf anderen Flächen kommen kann.
Daher ist die Flächendesinfektion bei allen handberührten Flächen, die von verschiedenen Personen genutzt werden, Teil des HACCP-Konzeptes für den Lebensmittelhandel. Weitere Hygienemaßnahmen, auch mit Blick auf die Pandemie, sind zu treffen und zu überwachen. Gerade der Lebensmittelhandel hatte während der Pandemie eine grundsätzliche Aufgabe, und zwar die Versorgung der Bürger. Dabei ist es nicht immer möglich, beispielsweise Türen kontaktlos zu öffnen oder Einkaufswagen regelmäßig durch Wischdesinfektion zu reinigen.
Berührungslose Hand-Desinfektionsspender finden sich seitdem in vielen Eingängen und Bereichen, aber auch hinter der Theke muss der Unternehmer seinen Pflichten für eine einwandfreie Lebensmittelhygiene nachkommen.